Ziele der Landesgruppenarbeit

Die Landesgruppe verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und dabei folgende Aufgaben:
  • Entfaltung eines anspruchsvollen Diskurses unter den Mitgliedern der Landesgruppe zu Themen des Städtebaues und der Landesplanung
  • Aktive Mitarbeit in der Gesamtakademie
  • Stellungnahmen zu wichtigen städtebaulichen und landesplanerischen Fragen
Dazu führt die Landesgruppe regelmäßig Mitglieder- und Akademieversammlungen an wechselnden Orten durch, in der Regel fünfmal pro Jahr. Zur Strukturierung der Arbeit werden auf Vorschlag der Mitglieder die Schwerpunktthemen für ca. 2 Jahre in der Mitgliederversammlung festgelegt, die sowohl regionale Belange als auch die Arbeit der Gesamtakademie berücksichtigen.

Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie regelmäßig an den Mitglieder- und Akademieversammlungen der Landesgruppe und an den Veranstaltungen der Gesamtakademie teilnehmen und sich dort mit all ihrer fachlichen Kompetenz einbringen.


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